Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege ist eine Form der zeitlich begrenzten stationären Pflege, für all diejenigen Pflegebedürftigen, deren häusliche Pflege vorübergehend nicht gewährleistet ist. Den Pflegebedürftigen bietet sich hierbei die Möglichkeit, für einen kurzen Zeitraum in unsere Einrichtung einzuziehen.
Eine Kurzzeitpflege ist möglich, wenn:
- nach einer Operation die Pflege zu Hause nicht möglich ist
- sonstige Krisensituationen eintreten. Z.B.
- bei Umbau oder Sanierung der Wohnung
- die Pflegebedürftigkeit sich vorübergehend erheblich verschlimmert
- die Zeit bis zur Rehabilitationsmaßnahme überbrückt werden muss
Alle Pflegemaßnahmen werden mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen geplant, festgelegt und wenn nötig, vollständig von den Pflegenden übernommen.
Die Pflegekasse genehmigt die Kurzzeitpflege für vier Wochen pro Kalenderjahr. Durch die Kombination mit den Ansprüchen aus dem Bereich Verhinderungspflege besteht die Möglichkeit, den Zeitraum für die Kurzzeitpflege auf maximal acht Wochen auszuweiten.
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